KLASSE BE ( ANHÄNGER)

INFO

  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal 3.500 kg betragen.
  • Mindestalter 17/ 18 Jahre
  • Vorbesitz von Klasse B erforderlich

FAHRZEUGE

Die praktische Ausbildung erfolgt auf einem Humbaur-Pferdeanhänger

THEORIE

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Es gibt keine theoretische Ausbildung, da die erforderlichen Ausbildungsinhalte ja bereits bei der Klasse B-Ausbildung behandelt wurden.

Praxis

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

  • Grundausbildung (Fahrstundenzahl unterschiedlich, je nach persönlicher Begabung, zu vermittelnde Inhalte nach Fahrs.-Ausb.O)
  • 5 x Sonderfahrten (3 x Überland, 1x Autobahn und 1 x Nachtfahrt)
  • Reifestufe (Fahrstunden zur Vertiefung / selbständigem Führen und zur Erlangung der Prüfungsreife)

PRÜFUNG

THEORETISCHE PRÜFUNG

keine Prüfung erforderlich

PRAKTISCHE PRÜFUNG

kann abgelegt werden:

  • wenn die theoretische Prüfung bestanden ist!
  • frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Prüfungsdauer: 55 Min. (besteht aus einem mind. 30 minütigem fahrpraktischen Teil und dem Verbinden / Trennen des Zuges)

 

Bei uns hat der Bewerber der bisher die Klasse B197 hat die Möglichkeit, die Anhängerprüfung auf einem Schaltfahrzeug zu absolvieren. Fährt er die Prüfung auf einem Automatik, darf er in Zukunft BE Anhänger NUR mit Automatikgetriebe ziehen.

 

Wichtig! Zur jeweiligen Prüfung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen!