KLASSE A2 (AB 18 JAHRE)
INFO
- Krafträder (beschränkt auf 35 KW/ 48 PS und Verhältnis Leistung / Leergewicht 0,2 KW/ kg) mit und ohne Beiwagen über 50 ccm Hubraum und bbH über 45 km/h.
- Mindestalter 18 Jahre
- Einschluss der Klasse A1, AM
FAHRZEUGE
HONDA CB500F Hornet
- 48 PS
- EZ Januar 2025 mit ABS
- Tiefergelegt (geringere Sitzhöhe)
- Sehr gutes Handling (Grundfahraufgaben)
THEORIE
(Eine Unterrichtsstunde entspricht jeweils 90 Minuten)
Theoretische Ausbildung
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:
- 12 x Grundunterrichte
- 4 x Zusatzunterrichte Klasse A
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis (auch bei Vorbesitz der Klasse A1 unter 2 Jahren):
- 6 x Grundunterrichte
- 4 x Zusatzunterrichte Klasse A
Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren:
- keine Teilnahme am Theorieunterricht vorgeschrieben
- keine Theorieprüfung
PRAXIS
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Ohne Vorbesitz Klasse A1:
- Grundausbildung (Fahrstundenzahl unterschiedlich, je nach persönlicher Begabung, zu vermittelnde Inhalte nach Fahrs.-Ausb.O)
- 12 x Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt)
- Reifestufe (Fahrstunden zur Vertiefung / selbständigem Führen und zur Erlangung der Prüfungsreife)
Mit Vorbesitz Klasse A1 von weniger als 2 Jahren:
- Grundausbildung (Fahrstundenzahl unterschiedlich, je nach persönlicher Begabung, zu vermittelnde Inhalte nach Fahrs.-Ausb.O)
- 6 x Sonderfahrten (3 x Überland, 2x Autobahn und 1 x Nachtfahrt)
- Reifestufe (Fahrstunden zur Vertiefung / selbständigem Führen und zur Erlangung der Prüfungsreife)
Mit Vorbesitz Klasse A1 von mehr als 2 Jahren:
- praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt (keine Sonderfahrten)
- verkürzte praktische Prüfung (60 min.)
Prüfung
THEORETISCHE PRÜFUNG
kann abgelegt werden:
- wenn der Prüfautrag vorliegt
- wenn die erforderlichen Theorie-Unterrichte absolviert wurden
- frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praktische Prüfung
kann abgelegt werden:
- wenn die theoretische Prüfung bestanden ist!
- frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Prüfungsdauer: 70 Min. (davon mind. 30 min. reine Fahrzeit)
Wichtig! Zur jeweiligen Prüfung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen!