KLASSE A2 (AB 18 JAHRE)

INFO

  • Krafträder (beschränkt auf 35 KW/ 48 PS und Verhältnis Leistung / Leergewicht 0,2 KW/ kg) mit und ohne Beiwagen über 50 ccm Hubraum und bbH über 45 km/h.
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Einschluss der Klasse A1, AM

FAHRZEUGE

HONDA CB500F Hornet

  • 48 PS
  • EZ Januar 2025 mit ABS
  • Tiefergelegt  (geringere Sitzhöhe)
  • Sehr gutes Handling (Grundfahraufgaben)

 

THEORIE

(Eine Unterrichtsstunde entspricht jeweils 90 Minuten)

Theoretische Ausbildung

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:

  • 12 x Grundunterrichte
  • 4 x Zusatzunterrichte Klasse A

Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis (auch bei Vorbesitz der Klasse A1 unter 2 Jahren):

  • 6 x Grundunterrichte
  • 4 x Zusatzunterrichte Klasse A

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren:

  • keine Teilnahme am Theorieunterricht vorgeschrieben
  • keine Theorieprüfung

PRAXIS

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Ohne Vorbesitz Klasse A1:

  • Grundausbildung (Fahrstundenzahl unterschiedlich, je nach persönlicher Begabung, zu vermittelnde Inhalte nach Fahrs.-Ausb.O)
  • 12 x Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt)
  • Reifestufe (Fahrstunden zur Vertiefung / selbständigem Führen und zur Erlangung der Prüfungsreife)

Mit Vorbesitz Klasse A1 von weniger als 2 Jahren:

  • Grundausbildung (Fahrstundenzahl unterschiedlich, je nach persönlicher Begabung, zu vermittelnde Inhalte nach Fahrs.-Ausb.O)
  • 6 x Sonderfahrten (3 x Überland, 2x Autobahn und 1 x Nachtfahrt)
  • Reifestufe (Fahrstunden zur Vertiefung / selbständigem Führen und zur Erlangung der Prüfungsreife)

Mit Vorbesitz Klasse A1 von mehr als 2 Jahren:

  • praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt (keine Sonderfahrten)
  • verkürzte praktische Prüfung (60 min.)

Prüfung

THEORETISCHE PRÜFUNG

kann abgelegt werden:

  • wenn der Prüfautrag vorliegt
  • wenn die erforderlichen Theorie-Unterrichte absolviert wurden
  • frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktische Prüfung

kann abgelegt werden:

  • wenn die theoretische Prüfung bestanden ist!
  • frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Prüfungsdauer: 70 Min.  (davon mind. 30 min. reine Fahrzeit)

Wichtig! Zur jeweiligen Prüfung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen!