KLASSE B 197 

 

Schaltung fahren, obwohl die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug gefahren wurde

 

Seit dem 01.04.2021 könnt ihr (ihr müsst bei uns nicht) die Fahrerlaubnisprüfung B oder B17 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl in der Klasse B habt. (gilt nicht für Erweiterung auf Anhänger BE) 
Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich.

Bisher:

Bisher mussten Fahrschüler sich bei der Ausbildung für Automatik- oder Schaltwagen entscheiden.
Wenn man seinen Führerschein und damit auch die Prüfung auf Automatik gemacht hat, durfte man auch nur Automatik fahren.

Ab 01.04.2021

Wenn der Führerscheinbewerber/in mindestens 10 seiner Fahrstunden mit Schaltung in seiner Ausbildung integriert bekommt er /sie den Führerschein B197 und darf damit ohne Einschränkungen alle B Fahrzeuge fahren.

 

 

 

 

B197 - ZUSAMMENGEFASST 

  • In der Ausbildung (also nicht zusätzlich) werden mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug integriert.
  • Eine "Überprüfungsfahrt" von 15 min mit eurem Fahrlehrer, die in eine Fahrstunde integriert wird.
  • Praktische Fahrprüfung mit TÜV Prüfern nur auf Automatik.

Änderungsantrag B197