KLASSE B196  (125ER AB 25 JAHREN)

MOTORRADFAHREN MIT DEM AUTOFÜHRERSCHEIN

Wer einen Autoführerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125ccm) fahren.

Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
- Ausbildung in der Fahrschule 

Ausbildung:
- Theorieausbildung: 4 x 90 min Zweiradtheorie
- Praxisausbildung: 5x 90 min Praxisunterricht
- Prüfung: keine Theorie- oder Praxisprüfung

Achtung:
Gilt nur in Deutschland!!!

Fahrten ins und im Ausland sind nicht erlaubt.

Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.