KLASSE A (AB 24 JAHREN)
INFO
Krafträder (unbeschränkt) mit und ohne Beiwagen über 50 ccm Hubraum und bbH über 45 km/h
- beträgt das Mindestalter 24 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 KW Leistung
- beträgt das Mindestalter 21 Jahre
Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren
- beträgt das Mindestalter 20 Jahre
- Einschluss der Klassen A1, A2 und AM
FAHRZEUGE
HONDA CB 650 FA
- 87 PS
- ABS
- Sitzbank verstellbar (geringere Sitzhöhe)
THEORIE
(Eine Unterrichtsstunde entspricht jeweils 90 Minuten)
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:
- 12 x Grundunterrichte
- 4 x Zusatzunterrichte für Klasse A
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis (auch bei Vorbesitz der Klasse A2 unter 2 Jahren):
- 6 x Grundunterrichte
- 2 x Zusatzunterrichte für Klasse A
Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren):
- keine Teilnahme am Theorieunterricht vorgeschrieben
- keine Theorieprüfung
PRAXIS
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Ohne Vorbesitz Klasse A1 oder A2:
- Grundausbildung (Fahrstundenzahl unterschiedlich, je nach persönlicher Begabung, zu vermittelnde Inhalte nach Fahrs.-Ausb.O)
- 12 x Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt)
- Reifestufe (Fahrstunden zur Vertiefung / selbständigem Führen und zur Erlangung der Prüfungsreife)
Mit Vorbesitz Klasse A1 oder A2 von weniger als 2 Jahren:
- Grundausbildung (Fahrstundenzahl unterschiedlich, je nach persönlicher Begabung, zu vermittelnde Inhalte nach Fahrs.-Ausb.O)
- 6 x Sonderfahrten (3 x Überland, 2x Autobahn und 1 x Nachtfahrt)
- Reifestufe (Fahrstunden zur Vertiefung / selbständigem Führen und zur Erlangung der Prüfungsreife)
Mit Vorbesitz Klasse A2 von mehr als 2 Jahren:
- praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt (keine Sonderfahrten)
- verkürzte praktische Prüfung (60 min.)
Prüfung
THEORETISCHE PRÜFUNG
kann abgelegt werden:
- wenn der Prüfauftrag vorliegt
- wenn die erforderlichen Theorie-Unterrichte absolviert wurden
- frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
PRAKTISCHE PRÜFUNG
kann abgelegt werden:
- wenn die theoretische Prüfung bestanden ist!
- frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Prüfungsdauer: 70 Min. (davon mind. 30 min. reine Fahrzeit)
Wichtig! Zur jeweiligen Prüfung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen!