KLASSE A (AB 24 JAHREN)

INFO

Krafträder (unbeschränkt) mit und ohne Beiwagen über 50 ccm Hubraum und bbH über 45 km/h

  • beträgt das Mindestalter 24 Jahre

Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 KW Leistung

  • beträgt das Mindestalter 21 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren

  • beträgt das Mindestalter 20 Jahre
  • Einschluss der Klassen A1, A2 und AM

FAHRZEUGE

HONDA CB 650 FA 

  • 87 PS
  • ABS
  • Sitzbank verstellbar (geringere Sitzhöhe)

 

  

THEORIE

(Eine Unterrichtsstunde entspricht jeweils 90 Minuten)

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:

  • 12 x Grundunterrichte
  • 4 x Zusatzunterrichte für Klasse A

Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis (auch bei Vorbesitz der Klasse A2 unter 2 Jahren):

  • 6 x Grundunterrichte
  • 2 x Zusatzunterrichte für Klasse A

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren):

  • keine Teilnahme am Theorieunterricht vorgeschrieben
  • keine Theorieprüfung

PRAXIS

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Ohne Vorbesitz Klasse A1 oder A2:

  • Grundausbildung (Fahrstundenzahl unterschiedlich, je nach persönlicher Begabung, zu vermittelnde Inhalte nach Fahrs.-Ausb.O)
  • 12 x Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt)
  • Reifestufe (Fahrstunden zur Vertiefung / selbständigem Führen und zur Erlangung der Prüfungsreife)

Mit Vorbesitz Klasse A1 oder A2 von weniger als 2 Jahren:

  • Grundausbildung (Fahrstundenzahl unterschiedlich, je nach persönlicher Begabung, zu vermittelnde Inhalte nach Fahrs.-Ausb.O)
  • 6 x Sonderfahrten (3 x Überland, 2x Autobahn und 1 x Nachtfahrt)
  • Reifestufe (Fahrstunden zur Vertiefung / selbständigem Führen und zur Erlangung der Prüfungsreife)

Mit Vorbesitz Klasse A2 von mehr als 2 Jahren:

  • praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt (keine Sonderfahrten)
  • verkürzte praktische Prüfung (60 min.)

Prüfung

THEORETISCHE PRÜFUNG

kann abgelegt werden:

  • wenn der Prüfauftrag vorliegt
  • wenn die erforderlichen Theorie-Unterrichte absolviert wurden
  • frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

PRAKTISCHE PRÜFUNG

kann abgelegt werden:

  • wenn die theoretische Prüfung bestanden ist!
  • frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Prüfungsdauer: 70 Min. (davon mind. 30 min. reine Fahrzeit)

Wichtig! Zur jeweiligen Prüfung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen!